1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Stemu Transporte GmbH, Industriestrasse 19, 5036 Oberentfelden (nachfolgend „Stemu“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Transport, Umschlag und Lagerung.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Stemu stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss
Angebote von Stemu sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Stemu oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Stemu.
3. Leistungsumfang
Stemu erbringt Transport-, Umschlag- und Lagerdienstleistungen gemäss den Bestimmungen des jeweiligen Einzelauftrags. Die Langzeitlagerung (Ruhelager) richtet sich auf die mehrjährige Einlagerung von Nahrungsmitteln unter kontrollierten Klimabedingungen.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten für Speditions- und Transportleistungen subsidiär die Allgemeinen Bedingungen des Schweizerischen Speditions- und Logistikverbands (SPEDLOGSWISS) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für die Lagerhaltung gelten zusätzlich die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über das Lagergeschäft (Art. 482 ff. OR).
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt Stemu rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere vollständige Angaben zu Hersteller, Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum, zulässigen Lagerbedingungen sowie zu allfälligen gefahrgutrechtlichen oder lebensmittelrechtlichen Besonderheiten.
Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben ein. Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gehen zu seinen Lasten.
5. Ein- und Auslagerung
Ein- und Auslagerungen erfolgen zu den mit Stemu vereinbarten Öffnungszeiten. Leistungen ausserhalb dieser Zeiten bedürfen einer vorgängigen Absprache und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Bei der Übernahme wird die äussere Beschaffenheit der Ware geprüft. Eine weitergehende Prüfung, insbesondere auf innere Mängel, erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
6. Preise und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot beziehungsweise der aktuellen Preisliste von Stemu. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Haftung
Stemu haftet für Schäden, die durch eigenes Verschulden oder durch das Verschulden von Hilfspersonen verursacht werden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für leichtes Verschulden sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8. Versicherung
Der Abschluss einer Warenversicherung obliegt dem Kunden. Stemu schliesst eine solche nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden ab. Die Betriebshaftpflicht von Stemu ersetzt keine Warenversicherung des Kunden.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Lagerverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Pandemien, Energieausfälle oder erhebliche Störungen der Infrastruktur — befreien Stemu für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Stemu wird den Kunden unverzüglich informieren und zumutbare Abhilfemassnahmen ergreifen.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem revidierten schweizerischen Datenschutzgesetz (revDSG) und den jeweils anwendbaren europäischen Vorgaben. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Stemu, Oberentfelden AG. Stemu ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.